Das alte Jahr ist vorbei, daher sollten Sie sich überlegen, wie Sie noch Steuern und Geld sparen können. Hier sind die wichtigsten Optionen für Gesundheit, Finanzen und Spenden.
Tipp 1: Kombinieren Sie die Gesundheitskosten in einem Jahr
Die Kosten für Brillen, Zahnimplantate, Heilung oder Rehabilitation können sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag summieren. Es ist gut, wenn das Finanzamt beteiligt ist. Die medizinischen Kosten, die einem Patienten entstehen, gelten als außerordentliche Belastungen. Sie wirken sich jedoch nur dann steuerlich aus, wenn sie eine angemessene Zuzahlung überschreiten. Sie macht zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamteinkommens aus – abhängig von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Sie können die Höhe Ihres Beitrags über den Online-Computer der Stiftung Warentest berechnen.
Die medizinisch notwendigen Kosten werden anerkannt: anerkannte Medikamente, Hilfsmittel und Therapien, die vom Arzt verschrieben werden. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat ein Gesamteinkommen von 70.000 Euro. Alles über 2135 Euro reduziert die Steuerbelastung. Wenn Ihre Mutter zum Beispiel dieses Jahr ein neues Zahnimplantat bekommen hat, aber noch nicht an die Grenze gestoßen ist, sollte sie wahrscheinlich die neue Brille bevorzugen, die für das nächste Frühjahr geplant ist.
Tipp 2: Aktivieren Sie die Verlustkompensation
Wer Depotkonten bei verschiedenen Finanzinstituten hat und Verluste aus dem Verkauf von Aktien mit im Jahr 2020 erzielten Gewinnen ausgleichen möchte, muss dies in der Steuererklärung beantragen. Dazu benötigen Sie ein Verlustzertifikat. Dies muss bis spätestens Mitte Dezember bei den zuständigen Depotbanken beantragt werden.
Tipp 3: Berechnen Sie die Riester-Beiträge
Wer einen Riester-Vertrag unterschrieben hat, erhält staatliche Leistungen. Sie müssen jedoch angefordert werden. Dies ist rückwirkend für bis zu zwei Jahre möglich. Die volle Zulage wird nur denjenigen gewährt, die im Vertrag mindestens 4 Prozent ihres ruhegehaltsfähigen Einkommens – maximal 2100 Euro – gezahlt haben. Beispielsweise können nach einer Gehaltserhöhung die Riester-Beiträge angepasst werden. Überprüfen Sie daher besser, ob das Limit erreicht wurde. Mit dem Riester-Computer der Deutschen Rentenversicherung ist das zum Beispiel ganz einfach.
Tipp 4: Freistellungsaufträge
Wer keinen Befreiungsbescheid hat, zahlt 25% Abgeltungssteuer zuzüglich eines Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls einer Kirchensteuer auf Zinserträge. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor allem zum Jahresende bestehende Freistellungsverordnungen ansehen. Zinserträge und sonstige Kapitalerträge sind bis zur Pauschale steuerfrei – 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Sparer oder Anleger mit mehreren Konten oder Depotkonten sollten diesen Betrag entsprechend den dort aufgelaufenen Zinsen aufteilen.
Tipp 5: Gutes tun
Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihres Einkommens in der Steuererklärung geltend machen. Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen, Kirchen oder mildtätige Organisationen sind förderfähig. Das Finanzamt erkennt Spenden von bis zu 200 Euro ohne Spendenquittung an, der Kontoauszug ist ausreichend. Sowohl Geld- als auch Sachspenden sind wichtig. Für neue Artikel wird der Rechnungspreis festgelegt, für ältere Artikel der Preis, der für vergleichbare Artikel zum Verkauf erzielt werden kann. Ein Beispiel: Wenn Sie 50 Euro an einen Fußballverein, 100 Euro an Unicef und 70 Euro an eine Stiftung mit Steuerprivilegien spenden, können Sie bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent Steuern in Höhe von 77 Euro sparen.