Förderungen ab 01.01.2021

Das Besitzen eines eigenen Eigentums ist eine teure Angelegenheit. Sowohl in Bezug auf Anschaffung als auch die Wartung. Es gibt jedoch Finanzierungsmöglichkeiten für Neubauten oder Renovierungen. Insbesondere für energiebezogene Maßnahmen können im neuen Jahr Mittel aufgebracht werden.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesfinanzierung für effiziente Gebäude (BEG). BEG integriert mehrere Programme der ehemaligen Förderbank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Exportkontrolle (BAFA) und macht so die Finanzierungslandschaft klarer.

BAFA-Zuschüsse

Hausbesitzer und Eigentümer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Exportkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien stellen. Im Januar 2021 wird die BAFA einzelne Maßnahmen subventionieren.

Finanzierung durch die KfW

Die KfW fördert auch Energiemaßnahmen. Wenn es beispielsweise nach einem hohen Energiestandard gebaut wird, gibt es einen Erstattungszuschuss, der nicht erstattet werden muss. Dies ist besonders für Bauherren interessant, da es das Kreditvolumen reduziert.

Altersgerechte Renovierung und Einbruchschutz

Die KfW-Bank fördert altersgerechte Renovierungen und Einbruchschutzmaßnahmen durch günstige Kredite und Zuschüsse. Diese Finanzierung hängt nicht vom Alter des Antragstellers ab. Jeder, der sein Zuhause sicherer und weniger zugänglich machen möchte, kann es anfordern. Da die Erfahrung gezeigt hat, dass diese Finanzierungsschiffe sehr schnell zur Neige gehen, ist es ratsam, so früh wie möglich im Jahr Mittel zu beantragen.

Förderung für Familien

Familien können weiterhin vom Baukindergeld profitieren, das ebenfalls Teil der KfW ist. Wenn Sie das noch ausnutzen wollen, müssen Sie sich beeilen, da das Programm am 31. März 2021 endet. Bis dahin müssen der Kaufvertrag und die Baugenehmigung vorliegen.

Das Baukindergeld wird in Form eines Zuschuss von 12.000 EUR pro Kind vergeben. Familien und Alleinstehende mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro für ein Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind sind förderfähig.

Unterstützung durch die Bundesländer

Oft lohnt es sich, die Gemeinde nach der Finanzierung oder der Nutzung länderspezifischer Angebote zu fragen. Der Zweck dieser Finanzierung ist es, junge Familien in die Region zu locken oder dort zu halten.