Lohn für Auslands-Pflegekräfte

Ausländische und in Deutschland vermittelte Haushaltshilfen, die zu Hause Altenpfleger sind, haben Anspruch auf einen Mindestlohn. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wichtigen Urteil in Erfurt entschieden. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.

Richterpräsident Rüdiger Linck stellte klar, dass der Bereitschaftsdienst auch darin bestehen kann, dass die Pflegekraft im Altenheim wohnen muss “und grundsätzlich verpflichtet ist, im Bedarfsfall Tag und Nacht zu arbeiten”. „So verständlich die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami für alle aus, die im Inland auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz in Dortmund. Ihm zufolge sind in deutschen Haushalten mindestens 100.000 Entwicklungshelfer offiziell beschäftigt. Darüber hinaus arbeiten rund 200.000 Menschen ohne schriftliche Vereinbarung als Pflegekräfte.

Nicht selten werben Vermittler bei hilfesuchenden Familien in Deutschland mit dem Versprechen einer 24-Stunden-Betreuung – meist für wenig Geld. Der Beschwerdeführer in Bulgarien, der den Präzedenzfall vor dem höchsten Arbeitsgericht in Deutschland geschaffen hat, erhielt von seinem inländischen Arbeitgeber, den er erfolgreich auf Zahlung des deutschen Mindestlohns verklagt hatte, nach eigenen Angaben im Jahr 2015 -> 950 Euro monatlich
gezahlt.

Dafür war sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für eine Frau über 90 jährige Frau in ihrer Berliner Wohnung da. Auch nachts musste die Tür ihres Zimmers offen bleiben, damit sie die Anrufe der alten Frau beantworten konnte. Laut Arbeitsvertrag soll ihre Arbeitszeit 30 Stunden pro Woche betragen, mit einem freien Wochenende.

Die Auftraggeber in Deutschland zahlen in der Regel an die Firmen in den Herkunftsländern der Helferinnen vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Ukraine. “Ohne ausländische Pflegekräfte wäre die häusliche Pflege zusammengebrochen”, sagt Brysch. Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige lebten in Deutschland zu Hause. Die Gewerkschaft Verdi, deren Mitglied die Klägerin ist, sowie die Bundestagsfraktion der Linken sprachen von teilweise ausbeuterischen Zuständen. Auch der Bundesverband der Betreuungsdienste beklagte teils unhaltbare Arbeitsbedingungen Zehntausender osteuropäischer Betreuungskräfte in Privathaushalten.