Das für Ende Februar geplante Betrugsverfahren gegen Martin Winterkorn könnte aufgrund der gesundheitlichen Probleme des ehemaligen Volkswagen Vorstandsvorsitzenden verschoben werden. Das Landgericht Braunschweig stellte fest, dass die zuständige Kammer fachkundigen Rat zur Fähigkeit des Angeklagten erhalten hatte, vor Gericht zu stehen. Daher konnte das öffentliche Verfahren, in dem Winterkorns Rolle im Dieselgeschäft untersucht werden soll, nur mit Verzögerung beginnen. Das Gericht äußerte sich jedoch nicht zu bestimmten Einzelheiten und Fristen.
Im Winterkorn-Umfeld wurde gesagt, dass die Wirtschaftskriminalkammer in Braunschweig am Ende über die spätere Einstellung entscheiden muss. Die Süddeutsche Zeitung und der Norddeutsche Rundfunk haben bereits über die Entwicklung berichtet. Nach den bisherigen Planungen müssen die seit langem vorbereiteten Hauptverhandlungen am 25. Februar beginnen und sollten mindestens bis zum Frühjahr 2023 fortgesetzt werden.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte das Landgericht einen ersten Überblick über die Daten erstellt, der nun – Berichten zufolge möglicherweise in wenigen Monaten – ins Stocken geraten könnte. Der 73-jährige Winterkorn soll im Rollstuhl sitzen. Er steht auch vor einer großen Operation, die den Zeitplan für den Gerichtssaal weiter stören könnte. Im “Dieselgate” -Prozess werden vier weitere Direktoren des Handels- und Bandenbetrugs beschuldigt.
Im September 2015 bestätigte VW die Änderung der Abgaswerte nach Inspektionen durch US-Behörden. Die Software einiger Motoren wurde so konfiguriert, dass auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide freigesetzt wurden als in den Tests. Die Enthüllungen lösten den Diesel-Skandal aus, der das Unternehmen bisher mehr als 30 Milliarden Euro an Rechtskosten gekostet hat. Darüber hinaus hat eine tiefe Vertrauenskrise die gesamte Automobilindustrie erfasst.