Verbandsklagen in NRW

Das OVG bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und genehmigte eine Mietervereinigung in Würzburg, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn hat die Eintragung in die dortigen nationalen Listen bislang unter Hinweis auf die gängige Verwaltungspraxis abgelehnt. Begründung: Mietervereine würden mit ihrer Arbeit nicht über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus arbeiten. Das OVG teilt diese Ansicht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Berufung zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

Zur Begründung teilte das OVG Münster mit, dass Mieterverbände aufgrund ihres Status die Interessen aller Verbraucher durch Information und Beratung wahren. Dies ist nicht auf die eigenen Mitglieder beschränkt. Im Fall des Würzburger Vereins ist das unbestritten. Dort geht die Wirkung mit über 5.000 persönlichen oder telefonischen Beratungen pro Jahr weit über den Mitgliederkreis hinaus. In diesem Fall ist der Mieterverband mit klassischen Verbraucherverbänden vergleichbar.

Im Deutschen Mieterbund (DMB) gibt es nach Unternehmensangaben bundesweit über 300 „Mieterverbände“. Laut Gerichtssprecherin Gudrun Dahme können Mieterverbände beispielsweise mit sogenannten Sammelklagen gegen die Klauseln in Mustermietverträgen vorgehen. Damit sind Reklamationen einzelner Mieter nicht mehr notwendig.

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