Bei der Risikolebensversicherung, auch Partner-Risikolebensversicherung oder Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab, in dem beide als Versicherte und Begünstigte aufgeführt sind.
Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungsleistung an die angemeldeten Hinterbliebenen ausbezahlt – danach endet der Vertrag für die Versicherung des Partners automatisch. Versicherungssumme ist nur einmal verfügbar. Zur Absicherung eines Wohnungsbaudarlehens wird häufig eine gekoppelte Risikolebensversicherung abgeschlossen.
Ist die versicherte Person nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer im Vertrag, kann Erbschaftsteuer anfallen. Daher sollten bei einer kombinierten Lebensversicherung beide Partner versichert sein. Wird in diesem Fall eine Zahlung fällig, unterliegt diese nur zu 50 % der Erbschaftsteuer. Voraussetzung für diese Regelung ist allerdings, dass die Beiträge von einem gemeinsamen Konto oder von beiden Partnern im gleichen Verhältnis gezahlt werden.
Sterben beide Versicherten, wird das Todesfallgeld nur einmal ausgerichtet. Dann reicht die Versicherungssumme für Hinterbliebene – zum Beispiel Kinder – möglicherweise nicht aus.
Im Gegensatz zum Einzelvertragsschutz ist bei der Gegenseitigkeitsversicherung kein Schutz mit unterschiedlichen Versicherungssummen oder Konditionen möglich.