Auto
Höhere Steuer für Autos mit hohem Kraftstoffverbrauch
Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des Klimapakets erhöht. Die zusätzliche CO2-Steuer wird dann weiter gewichtet, um den Kraftstoffverbrauch zu steigern und die Schadstoffemissionen zu senken. Es wird ein 6-Stufen-System angewendet. Je höher die CO2-Emissionen pro Kilometer sind, desto teurer wird es. Das günstigste Niveau ist 2 EUR pro km, das teuerste 4 EUR pro km.
Übrigens: Autos, die vor 2021 erstmals zugelassen wurden, sind von Erhöhungen nicht betroffen.
Höhere Kraftstoffpreise aufgrund der CO2-Preise
Das Gesetz über die Vermarktung von Kraftstoffemissionen soll Anreize für den Übergang zu umweltfreundlichen Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität schaffen, um mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energien zu nutzen. Anfang Oktober 2020 hat der Bundestag einen höheren CO2-Preis beschlossen. Der Emissionshandel wird nun im Jahr 2021 mit einem festen CO2-Preis von 25 EUR pro Tonne beginnen, der bis 2025 auf 55 EUR pro Tonne steigen wird. Dies wirkt sich auch auf die Kraftstoffpreise aus: Diese Maßnahme wird geschätzt auf:
- Benzin um 7 Cent pro Liter,
- Diesel und Heizdiesel mit 7,9 Cent pro Liter,
- Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde,
teurer zu werden.
Die neue Abgasnorm
Ab Januar 2021 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge die Abgasnorm 6d-ISC-FCM erfüllen. Diese neue Norm soll sicherstellen, dass Abweichungen von den angegebenen und tatsächlichen Verbrauchswerten nicht mehr so groß sind.
Das bleibt: Es gibt keine Änderungen am Umweltbonus.
Die Aufstockung der Mittel für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge wird mindestens bis Ende 2021 gelten.
Arbeit und Finanzen
Im neuen Jahr wird sich für Mitarbeiter, Rentner und Verbraucher wieder viel ändern. Hier sind die wichtigsten Dinge:
Solidaritätsgebühr
Die Steuerbefreiung vom Solidaritätszuschlag wird für individuell bewertete Personen auf 16.956 EUR und für gemeinsam bewertete Personen auf 33.912 EUR erhöht. Tatsächlich bedeutet dies, dass 90% der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag befreit sind. In diesem Zusammenhang spricht das Bundesministerium der Finanzen von einer der größten Steuersenkungen in der jüngeren Geschichte Deutschlands. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das zusammen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 40.000 EUR besteuert wird, spart knapp 250 EUR pro Jahr. Mit 50.000 Euro wächst das Ersparte auf fast 400 Euro.
Pendlerpauschale
Mitarbeiter mit langem Pendelverkehr profitieren von einem höheren Festpreis für Pendler. Ab Januar 2021 wird dies auf 35 Cent pro Kilometer steigen (ab dem 21 km).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuersatz, die am 1. Juli 2020 aufgrund der Corona Pandemie auf 16% gesenkt wurde, wurde im Januar 2021 erneut auf 19% angehoben. Die Mehrwertsteuersenkung wirkte sich hauptsächlich auf Fahrzeugkäufe aus, nicht jedoch auf Konsumgüter.
Neue Bewertungsschwellen
Die Bewertungsobergrenze wird an die Umsatzentwicklung angepasst und vom 1. Januar 2021 auf 58.050 EUR pro Jahr erhöht. Die Versicherungspflicht beträgt 64.350 EUR pro Jahr. Die Arbeitnehmer müssen bis zur Pflichtversicherung krankenversichert sein. Jeder, der mehr als diesen Betrag verdient, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Selbstständige und Selbständige müssen bestimmte Einkommensgrenzen nicht einhalten.
Grundrente
Für 2021 sind 92% der Zahlungen steuerlich absetzbar, dies gilt bis zu einer Obergrenze von 25.787 EUR. Der Betrag verdoppelt sich für Ehepartner.
Grundrente für Geringverdiener
Die Grundrente kommt ab 1. Januar 2021. Davon profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Elternschaft und Pflege erhalten, aber nur wenig verdient haben. Davon sind rund 1,3 Millionen Menschen betroffen. Nach einem Einkommenstest wird die Grundrente automatisch als Ergänzung zur normalen Rentenzahlung gewährt und muss nicht gesondert geltend gemacht werden. Die durchschnittliche Zusatzgebühr beträgt EUR 75. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mehr Kindergeld und ein höheres Kindergeld
Familien mit Kindern erhalten mehr Unterstützung. Ab Januar 2021 erhöht sich das Kindergeld um 15 EUR pro Kind. Für das erste und zweite Kind sind es 219 EUR anstelle von 204 EUR pro Monat, für das dritte Kind 225 EUR anstelle von 210 EUR und für das vierte Kind 250 EUR anstelle von 235 EUR. Zusätzlich wird die Steuervergünstigung für Kinder erhöht.