WKN steht für die Abkürzung „Wertpapierkennnummer“, die 1955 eingeführt wurde. Insgesamt hat sie sechs Stellen und wird durch Buchstaben und Zahlen kombiniert. Die Wertpapierkennnummer ist wichtig, um Wertpapiere zu identifizieren.
Die Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co.KG, die ebenfalls Mitglied der ANNA (International Association of National Numbering Agencies) ist, ist für die Herausgabe der Wertpapierkennnummern zuständig. Die Beantragung einer WKN ist unumgänglich, denn sie ist Voraussetzung um mit Wertpapieren an der Börse handeln zu können. Beantragen kann die Wertpapierkennnummer der Herausgeber von Finanzinstrumenten. Die deutsche WKN ist von der Kennzahl der Schweiz zu unterscheiden, die aus einer 8-stelligen Zahlenfolge besteht.
2020 wurde in Deutschland die Regelung aufgehoben, dass man anhand einer speziellen Nummerngestaltung die Art des Wertpapiers ablesen kann.
Breits 2003 wurde entschieden, dass die Wertpapierkennnummer von der ISIN (International Securities Identification Number) abgelöst wird. Dies hat sich jedoch noch nicht durchgesetzt, da die WKN noch immer aus Überschaubarkeitsgründen parallel eingesetzt wird. So werden noch immer bei der Beantragung beide Kennnummern vergeben. Um Verwechselung mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden, werden die Buchstaben O und E seit 2003 nicht mehr vergeben. Alternativ wurden Abkürzungen für den Herausgeber der Wertpapiere (die ersten zwei bis vier Buchstaben) eingeführt.